Auf dieser Seite wird als Feinstaub der Schwebstaub mit einem
aerodynamische Durchmesser von 10 µm bezeichnet, welcher auch
als PM10 bzw. PM
10 bekannt ist. Schwebstaub in der hier genannten Größe
besteht aus kleinsten Partikeln in der Luft, die zum Beispiel vom Menschen
eingeatmet werden können.
Weitere Informationen...
Die Partikel aus denen der Feinstaub besteht sind so klein, dass sie inhaliert werden
können, ohne vom menschlichen Körper gefiltert zu werden und gelangen so in die Lunge.
In der Lunge können die Partikel Lungenbläschen zusetzen und verschiedene Symptome wie
Allergien, Asthma und Atemwegsbeschwerden fördern bzw. verursachen.
Die hier veröffentlichen Daten stammen vom Landesamt für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW
und sind nicht abschließend validiert. Überprüfte und bestätigte Werte erhalten Sie
durch die
regelmäßigen Berichte des Landesamtes.
Der Feinstaub (PM
10) wird in µg/m
3 angegeben und stellt den aktuellen Tagesmittelwert dar.
Laut EU Richtlinie 2008/50/EG darf der Tagesmittelwert 50 µg/m
3 nur 35 mal im Jahr überschreiten. Der
Jahresmittelwert darf 40 µg/m
3 nicht überschreiten.
NO, NO2: sind Mittelwerte der vergangenen halben Stunde.
PM10: ist ein Tagesmittelwert der jede Stunde aus den gewonnen Daten
neu berechnet wird.
Weitere Informationen zur PM10 Messung...
Die nebenstehenden Daten stammen von der
Station zur Luftqualitätsmessung GRGG
(Grevenbroich - Gustorf / Gindorf), welche am Ende der St.-Leonhard-Straße vom Landesamt für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW
betrieben wird.